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Patientenverfügung erstellen unter Berücksichtigung aktueller BGH-Urteile und Rechtsprechungen

Sicherheit für den Notfall

 Eine Patientenverfügung muss für Ärzte rund um die Uhr abrufbar sein. Dazu benötigt es an 2 Dingen:

1. Der Hinweis, gibt es eine Patientenverfügung und wo befindet sie sich?

Sinnvoll und effektiv kann sein, dass man auf seiner Krankenkassenkarte durch einen speziellen Aufkleber vermerkt, wo sich die Patientenverfügung befindet. In der Regel suchen die Ärzte nach dem Personaldokument und der Krankenkassenabsicherung. Mit dem Aufkleber ist der Hinweis gegeben, dass es eine Patientenverfügung gibt und wo Sie jederzeit abrufbar ist.


2. Ist die Abrufbarkeit der Patientenverfügung auf dem kürzesten Weg und jeder Zeit für den Arzt möglich?

Wichtig ist, dass die Vollmachten und Verfügungen für den Arzt rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Es nützt nichts, wenn die Patientenverfügung zu Hause liegt oder beim Notar, wenn man nicht an die Dokumente rankommt und der Arzt aber eine schnelle Entscheidung treffen muss. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

 

Hinweis zum zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Link: https://www.vorsorgeregister.de/
Seit dem 01.03.2005 besteht das zentrale Vorsorgeregister. Zu beachten ist, dass keine physische Hinterlegung von Vollmachten oder Verfügungen erfolgt, sondern ausschließlich nur eine Online-Registrierung (ja nach Anzahl der Bevollmächtigte einmalig 10 bis 20 Euro) vorgenommen werden kann. Es ist also nur eine Information hinterlegt, wo sich Patientenverfügungen und Vollmachten befinden. Zudem kann nur das Betreuungsgericht bzw. bestellten Betreuer die Informationen abrufen. Ein Arzt hat also keinen direkten Zugriff und kann diese nur über das Betreuungsgericht erhalten. Das Betreuungsgericht ist 24 Stunden lang erreichbar. Es besteht zusätzlich das Risiko, dass durch den Anruf des Arztes beim Betreuungsgericht, dass ein gesetzlich bestellter Betreuer eingesetzt werden kann. Dieser kann i.d.R. über Vermögen und Behandlungen entscheiden. Es ist also anzuraten, besonders für ärztliche Notfallbehandlungen eine Verwahrstelle zu nutzen, die unabhängig direkt an Ärzte die Patientenverfügungen übermitteln kann. Das Unternehmen DIPAT wurde aus Erfahrung eines Notarztes gegründet.

 


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